Klinikaufenthalt vorbereiten

Klinikaufenthalt vorbereiten

Sie möchten sich auf die Behandlung im MEDICLIN Klinikum Soltau vorbereiten? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen an einer Stelle, damit Sie Ihren Aufenthalt problemlos antreten können.

Vor Ihrer Reha-Behandlung

Sie können eine Reha bei uns auf verschiedene Art und Weise antreten. Eine Anmeldung ist möglich:

  • nach einem Krankenhausaufenthalt, indem ihr im Krankenhaus zuständiger Arzt oder Sozialdienstmitarbeiter eine Anschlussheilbehandlung bzw. Anschlussrehabilitation veranlasst.
  • durch Beantragung eines Heilverfahrens bei Ihrem zuständigen Kostenträger (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherung, Private Krankenversicherung, Beihilfestelle) mit Unterstützung durch Ihren zuständigen Haus- oder Facharzt.
  • telefonisch oder persönlich mit Heilmittelrezepten zur ambulanten Behandlung.

Ihr Weg zur Reha

Anschlussheilbehandlung

Eine Anschlussheilbehandlung (AHB, auch Anschlussrehabilitation genannt) ist eine medizinische Rehabilitation, die direkt oder spätestens 14 Tage nach einer Krankenhausbehandlung oder einer ambulanten Operation beginnt.

Die AHB dauert normalerweise drei bis vier Wochen. Sie kann verlängert werden, wenn es der behandelnde Arzt medizinisch begründet. Eine AHB kann ambulant oder stationär in einer Klinik stattfinden. Ziel ist, dass Sie körperliche Funktionen und Fähigkeiten zurückerlangen, die durch eine Erkrankung oder Operation verloren gegangen sind. Wenn Sie noch arbeitstätig sind, unterstützt Sie eine AHB auch bei der Rückkehr ins Arbeitsleben.

Ihr Weg zur Anschlussheilbehandlung:

Ärzte im Krankenhaus stellen fest, ob eine AHB erforderlich ist. Die Mitarbeiter des Krankenhaus-Sozialdienstes (oft auch als Patientenservice oder Überleitungsmanagement bezeichnet) sind verpflichtet, Ihnen bei der Antragstellung und der Auswahl der richtigen Klinik zu helfen. Sie haben das Recht, die Rehabilitationseinrichtung selbst auszuwählen.

  • Möglichkeit 1: Direkte Verlegung in die Rehabilitationseinrichtung, ohne dass die Entscheidung des Kostenträgers (Ihre Kranken- oder Rentenversicherung) abgewartet werden muss. Dies geschieht oft in dringenden Fällen wie beispielsweise nach einem Schlaganfall.
  • Möglichkeit 2: Eine direkte Verlegung ist nicht möglich. Dann werden Sie schnellstmöglich in die Rehabilitationseinrichtung verlegt, nachdem Ihre Kranken- oder Rentenversicherung kurzfristig über den Antrag entschieden hat.

Bei berufsgenossenschaftlich Versicherten kann das Krankenhaus den AHB-Antrag direkt an uns senden. Bei DRV-Versicherten ist eine Absprache mit der Rentenversicherung erforderlich. Bei Krankenkassenversicherten, Privat- und Zusatzversicherten ist die Zustimmung der Kasse vor Aufnahme notwendig.

Wenn die Kostenübernahmeerklärung vorliegt, bzw. die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, stimmen wir mit dem behandelnden Krankenhaus den Aufnahmetermin ab.

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Medizinisches Heilverfahren

Ein Heilverfahren (HV) ist eine medizinische Rehabilitation, die der Erhaltung Ihrer Gesundheit und Genesung dient. Nach einem ärztlichen Plan werden Sie vorwiegend mit natürlichen Heilmitteln behandelt. Das Heilverfahren kann ambulant oder stationär durchgeführt werden.

 

Ziele:

  • Behandlung von Erkrankungen und deren Folgezustände, die Ihre Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen können
  • Beseitigung oder Verbesserung gesundheitlicher Schäden, die ohne Behandlung zu dauerhaften Erkrankungen führen können
  • Stabilisierung bisheriger Behandlungserfolge, um bei chronischen Erkrankungen einer weiteren Verschlechterung entgegenzuwirken

So beantragen Sie ein Heilverfahren:

  1. Sprechen Sie mit Ihrem Haus- oder Facharzt. Dieser muss einschätzen, ob ein HV zur Verbesserung Ihrer Gesundheit oder zum Erhalt des aktuellen Gesundheitszustands notwendig ist.
  2. Gemeinsam mit Ihrem Haus- oder Facharzt füllen Sie den Rehabilitationsantrag der Deutschen Rentenversicherung oder den Reha-Antrag der Krankenkassen aus. Wenn Sie berufstätig sind oder im arbeitsfähigen Alter, müssen Sie den Reha-Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. In allen anderen Fällen ist Ihre Krankenkasse zuständig.
  3. Wählen Sie schon bei der Antragstellung die Rehaklinik aus, in der Sie behandelt werden möchten. Füllen Sie den Zusatzantrag „Wunschklinik“ aus.
  4. Den ausgefüllten Reha-Antrag und den Zusatzantrag für Ihre Wunschklinik schicken Sie an Ihren zuständigen Kostenträger.
  5. Der Kostenträger muss über Ihren Antrag innerhalb von vier Wochen entscheiden. Sobald Sie eine schriftliche Zusage haben, können Sie das Heilverfahren antreten.

Kostenträger bei einem Heilverfahren sind:

  • für Angestellte und Arbeiter die Deutsche Rentenversicherung
  • für Beamte die Beihilfestelle und die Privatversicherung
  • für Selbstständige der Patient (Erstattung nach Tarif durch die Versicherung)
  • für Rentner und Hausfrauen die Krankenkasse
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Anschlussgesundheitsmaßnahme

Wenn Sie nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert sind, z.B. als Privatpatient, können Sie nicht direkt von der Akutklinik in die Rehabilitationseinrichtung verlegt werden.

Für eine medizinische Rehabilitation kommt für Sie dann möglicherweise eine Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM) in Frage. Diese ist möglich, wenn Sie berufstätig sind und in einer gesetzlichen Rentenversicherung, aber nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Die AGM wird auch dann angewandt, wenn die gestellte Diagnose nicht für eine Anschlussheilbehandlung (AHB) anerkannt ist.

So beantragen Sie eine Anschlussgesundheitsmaßnahme :

  1. Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder mit den Mitarbeitern des Krankenhaus-Sozialdienstes über Ihre Voraussetzungen für eine Reha.
  2. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) prüft vor Antritt der medizinischen Leistung Ihre persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.
  3. Sie müssen selbst einen Antrag auf eine Anschlussgesundheitsmaßnahme stellen. Auch hier haben Sie das Recht, Ihre Wunschklinik selbst auszuwählen.
  4. Wenn der Antrag bewilligt wird, können Sie die Rehabilitationsmaßnahme beginnen.

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Ambulante Reha

Eine ambulante Reha hat das Ziel, Sie in wohnortnaher Umgebung zu versorgen. Sie kommen tagsüber zur Behandlung in unsere Klinik, sind aber am Nachmittag oder Abend wieder zuhause.

Eine ambulante Reha wird dann nötig, wenn ambulante Behandlungen nicht ausreichen oder aus sozialmedizinischer Sicht nicht als sinnvoll erachtet werden.

Bei der ambulanten Reha gilt das gleiche Antragsverfahren wie bei der stationären Reha. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Haus- oder Facharzt. Er wird Ihnen bei der Antragstellung behilflich sein.

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Wer übernimmt die Kosten?

  • wenn Sie krankenversichert bzw. Rentner sind, Ihre Krankenkasse
  • wenn Sie rentenversichert sind, bzw. es für eine bestimmte Zeit waren, Ihre Rentenversicherung
  • wenn Sie nicht krankenversichert oder rentenversichert sind, aber nach dem Sozialhilfegesetz als bedürftig gelten, das Sozialamt
  • wenn Sie einen Arbeitsunfall bzw. auf den Weg zur Arbeit einen Unfall hatten, Ihr Unfallversicherungsträger oder Ihre Berufsgenossenschaft
  • als Kriegs- oder Wehrdienstbeschädigter die Beihilfestelle

Darüber hinaus übernimmt je nach vertraglich vereinbartem Leistungsumfang auch Ihre Private Krankenversicherung die Kosten.

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie auch ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder einen Rentenversicherer unsere Leistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall rechnen wir unsere Leistungen direkt mit Ihnen ab.

Fragen Sie uns nach unseren Angeboten und Arrangements für Selbstzahler.

Bescheid und Widerspruch

Ihr zuständiger Kostenträger begutachtet und prüft Ihren Antrag auf Rehabilitation. Daraufhin erhalten Sie einen Bescheid, ob Ihr Antrag genehmigt wurde oder nicht.

Ihr Antrag wurde abgelehnt?

Sie können dem Bescheid innerhalb eines Monats schriftlich widersprechen. Wir empfehlen, von diesem Recht Gebrauch zu machen: Nach einem Widerspruch wird die Rehabilitation in sehr vielen Fällen doch noch genehmigt.

Sie können die Klinik wählen

Nach § 9 Sozialgesetzbuch IX haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl der Rehabilitationsklinik. Falls Sie mit der vorgeschlagenen Einrichtung nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Bitten Sie schriftlich um eine Ummeldung in die von Ihnen bevorzugte Klinik.

Der Kostenträger bestimmt Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Rehabilitation. Ambulante und teilstationäre Leistungen haben dabei in der Regel Vorrang vor stationärer Rehabilitation.

Sie haben ein Recht auf Reha

Wenn Sie in der Sozialversicherung versichert sind, haben Sie einen Anspruch auf Reha: Laut § 4 Sozialgesetzbuch I stehen Ihnen die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit zu.

Die Rehabilitation ist eine Pflichtleistung der Krankenkassen.

Zuzahlungen

Als Erwachsener müssen Sie bei fast allen medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen 10 Euro pro Tag selbst zuzahlen. Dabei gilt:

  • Die Zuzahlungen für ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen sind in der Regel unbegrenzt, wenn die Krankenkasse der Kostenträger ist.
  • Für stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen eines Rentenversicherungsträgers müssen Sie maximal für 42 Tage innerhalb eines Kalenderjahres zuzahlen.
  • Bei einer Anschlussheilbehandlung der Krankenkasse oder bei einem stationären Krankenhausaufenthalt müssen Sie maximal für 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres zuzahlen.
  • Bei einer Anschlussheilbehandlung des Rentenversicherungsträgers müssen Sie maximal für 14 Tage innerhalb eines Kalenderjahres zuzahlen.

Sie waren im laufenden Jahr schon einmal im Krankenhaus oder in einer Klinik und haben bereits Zuzahlungen geleistet? Dann bringen Sie den Zahlungsbeleg hierfür bitte mit, damit wir dies berücksichtigen können.

Patienten unter 18 Jahren oder Patienten mit einem gültigen Befreiungsausweis sind von den Zuzahlungen befreit. Für detaillierte Informationen über Zuzahlungen erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem Kostenträger.

Mehr Komfort in unserer Klinik mit MEDICLIN KOMFORT PLUS

Mehr Komfort in unserer Klinik mit MEDICLIN KOMFORT PLUS

MEDICLIN KOMFORT PLUS – das steht für ein deutliches Plus an Komfort für Ihren Aufenthalt in unserer Klinik. MEDICLIN KOMFORT PLUS verbindet moderne Medizin und Therapie mit Wohlfühlatmosphäre. Gönnen Sie sich mehr Komfort, mehr Service und verbinden Sie so Ihren Klinikaufenthalt mit einer Vielzahl von Annehmlichkeiten, die Sie von Ihrer Erkrankung ablenken.

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Anmeldung und Aufnahme

Anreise

Das MEDICLIN Klinikum Soltau liegt nahe der Lüneburger Heide und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Auto gut zu erreichen. Informationen zur Anreise finden sie auf Lage & Anreise.

  1. Melden Sie sich am Anreisetag bitte an der Rezeption. Die Mitarbeiter leiten Sie dann an die entsprechende Patientenaufnahme weiter.
  2. Hier empfangen Sie unsere Mitarbeiter. Diese informieren Sie über den weiteren Ablauf und klären mit Ihnen organisatorische Fragen, etwa, ob Sie Wahlleistungen möchten (Chefarzt-Behandlung, Unterbringung im Einzelzimmer, Internetnutzung).
  3. Sie beziehen Ihr Zimmer auf der Station. Hier begrüßen Sie unsere Pflegemitarbeiter und stehen für Ihre Fragen zur Verfügung.

Was muss ich zur Aufnahme mitbringen?

  • wenn vorhanden, Impf- oder Genesenennachweis
  • Krankenkassenkarte
  • gegebenenfalls Einweisung
  • aktuelle Untersuchungsberichte und Röntgenaufnahmen
  • als Privatpatient die schriftliche Kostenzusage Ihrer Krankenkasse
  • Wenn vorhanden, Impf- oder Genesenennachweis

weitere Informationen zum Download

Kontakt

Michaela Ehlers

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Bettendisposition

Saskia Meyer

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Gunda Schlange

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