
Reha-Antrag
Sie haben das Recht auf medizinische Rehabilitation, die Ihre Gesundheit erhält, verbessert oder wiederherstellt. Doch wie beantragt man eine Reha? Welche Schritte sind erforderlich? Wir begleiten Sie durch den Prozess und zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten.
Reha beantragen: So stellen Sie Ihren Reha-Antrag
1. Welche Art der Reha möchte ich beantragen?
2. Reha-Antrag ausfüllen: Ambulante oder stationäre Reha?
3. Reha begründen
4. Antrag einreichen
5. Bewilligung
6. Reha abgelehnt: Widerspruch einlegen
Reha-Arten
Die wichtigsten Fragen zum Reha-Antrag
Was Sie wissen sollten, um eine Reha zu beantragen
Eine Rehabilitationmaßnahme können Sie erhalten, wenn Sie durch Krankheit, Unfall oder Behinderung an der Teilhabe am normalen Leben gehindert werden. Die Rehabilitationsmaßnahme muss geeignet sein, Ihre gesundheitliche Einschränkung zu beseitigen, zu mindern, eine Verschlechterung zu verhindern oder die Folgen der Einschränkung zu mildern. Es geht also darum, mit gezielten Rehabilitationsmaßnahmen eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder Ihnen trotz dauerhafter gesundheitlicher Einschränkungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. All dies regelt das IX Sozialgesetzbuch. Sie haben also einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation.
Der Gesetzgeber hat auch geregelt, wer die Kosten dafür übernehmen muss. Das ist abhängig von Ihrem Alter und der jeweiligen Lebenssituation. Die so genannten Kostenträger (Rentenversicherung oder Krankenkasse) geben die Krankheitsbilder und Rehabilitationsziele vor. Bei der Gesetzlichen Rentenversicherung geht es darum, Ihre Arbeitsfähigkeit nach Unfall oder Erkrankung zu erhalten oder wiederherzustellen und eine Frühverrentung zu vermeiden. Aufgabe der Gesetzlichen Krankenkassen ist es, mit der Rehabilitation die Pflegebedürftigkeit vermeiden oder aber Kindern und Jugendlichen zu helfen, mit einer Behinderung klarzukommen oder deren Folgen abzumildern. Die Gesetzliche Unfallversicherung ist zuständig, wenn es darum geht, den Schaden nach Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten zu beseitigen oder zu verringern
Anträge bekommen Sie im Krankenhaus von den Sozialdienstmitarbeitern, von der Deutschen Rentenversicherung oder den Krankenkassen. Das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung für medizinische Rehabilitation erreichen Sie unter +49 800 1000 480 70.
Auf der Website der Deutsche Rentenversicherung können Sie die Anträge ebenfalls herunterladen.
Hilfe erhalten Sie bei Ihrem Haus- oder Facharzt. Wenn Sie sich einer stationären Behandlung unterziehen, der eine Reha folgen soll, helfen Ihnen die Sozialdienste der Krankenhäuser im Rahmen des so genannten Überleitungs- oder Entlassmanagements. Hilfe erhalten Sie aber auch bei der Deutsche Rentenversicherung, Ihrer Krankenkasse oder auch bei den extra eingerichteten Servicestellen für Rehabilitation unter der Adresse www.reha-servicestellen.de.
Wichtig ist, dass es belegbare medizinische Gründe für eine Reha-Maßnahme gibt. Diese besprechen Sie am besten mit Ihrem behandelnden Arzt.
Ihr Arzt muss einschätzen, ob Sie eine Reha-Maßnahme benötigen, ob Sie in der Lage sind, an einer solchen Maßnahme teilzunehmen und ob die realistische Aussicht besteht, dass sich Ihr Gesundheitszustand oder Ihre Fähigkeiten durch diese Rehabilitationsmaßnahme verbessern.
Für den Kostenträger sind ausschließlich die aktuellen Antragsunterlagen wichtig. Deshalb sollten diese sehr präzise und verständlich ausgefüllt sein und eine nachvollziehbare Begründung für den Antrag enthalten.
Der Gesetzgeber regelt, dass die Kostenträger drei Wochen Zeit für die Entscheidung haben. Wurde der Antrag beim falschen Kostenträger eingereicht, muss dieser innerhalb von zwei Wochen den Antrag an den richtigen Kostenträger weiterleiten und dieser hat dann weitere drei Wochen Zeit für die Entscheidung. Wenn ein zusätzliches medizinisches Gutachten zur Feststellung Ihres Rehabilitationsbedarfs notwendig ist, kann es allerdings länger dauern.
Wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen Sie bei fast allen medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen eine Reha-Zuzahlung von 10 Euro pro Tag leisten.
Weitere Informationen finden Sie auf qualitätsklinken.de.
Zunächst sollten Sie ein klärendes Gespräch mit Ihrer Krankenkasse bzw. der Rentenversierung suchen, um Missverständnisse auszuschließen. Nehmen Sie die Ablehnung nicht einfach hin, sondern legen Sie Widerspruch ein. Dafür müssen Sie die Widerspruchsfrist einhalten. Diese finden Sie meist am Ende des Bewilligungsschreibens. Die Frist beträgt üblicherweise 4 Wochen. Fehlen im Brief des Kostenträgers die Hinweise auf Ihr Widerspruchsrecht und die Widerspruchsfrist, nehmen Sie unverzüglich mit dem Kostenträger Kontakt auf und verlangen Sie die Zustellung einer „rechtsmittelfähigen Entscheidung“.
Nur so können Sie sicher sein, dass Ihnen alle Rechtsmittel gegen die Ablehnung offen stehen. Und: Keine Angst vor dem Aufwand. Arbeitskreis Gesundheit e. V. hilft Ihnen gern und kostenlos. Oft genügt schon der Widerspruch, um den Kostenträger seine Entscheidung noch einmal überdenken zu lassen.
Eine Reha kann abgelehnt werden, wenn
- wenig Aussicht auf Erfolg der Rehabilitation besteht
- die Person nicht rehabilitationsbedürftig ist, d. h. wenn durch die Erkrankung die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben nicht beeinträchtigt wird
- die Person nicht rehabilitationsfähig ist, d. h. wenn die somatische und psychische Verfassung der Person eine Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme nicht zulässt (Belastbarkeit, Motivation)
- die Person akut behandlungsbedürftig ist, d. h. wenn ein Krankenhausaufenthalt notwendig ist
- versicherungsrechtliche Gründe dagegen sprechen, z. B. wenn der Versicherte zu wenig Pflichtbeiträge geleistet hat
Als Versicherter der Deutschen Rentenversicherung können Sie alle vier Jahre einen Antrag auf eine medizinische Rehabilitation stellen, wenn dies medizinisch erforderlich ist. Als Antragsteller müssen Sie im erwerbsfähigen Alter sein, nicht dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sein und bestimmte Versicherungszeiten vorweisen. In dringenden Fällen kann eine Reha aber auch vor Ablauf von vier Jahren bewilligt werden.
Nur wenn Sie über entsprechende Vollmachten (Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht …) verfügen oder eine Betreuung vom Betreuungsgericht angeordnet wurde, können Sie stellvertretend für den Betroffenen handeln.
Eine Begleitperson zur Reha kann aus medizinischen Gründen erforderlich sein.
Meist ist es möglich, der Reha-Begleitperson ein Bett im Zimmer des Patienten zur Verfügung zu stellen. Bei medizinischer Notwendigkeit übernehmen die Rentenversicherung bzw. die Krankenkassen die Kosten für die Reha-Begleitperson. Andernfalls müssen Sie selbst die Kosten - vergleichbar mit einer Hotelunterkunft - bezahlen.
Leistungen auch für Reha-Begleitperson
Bei Bedarf kann die Reha-Begleitperson medizinisch-therapeutische Leistungen in Anspruch nehmen. In MEDICLIN Reha-Kliniken, die auch ambulante Reha-Maßnahmen anbieten, kann die Behandlung der Begleitperson zur Reha auch nach Vorlage eines Rezepts (z.B. durch den Hausarzt) erfolgen.
Auch diese Kosten werden vom Kostenträger übernommen, wenn die Begleitung medizinisch erforderlich ist.
Auch diese Kosten werden vom Kostenträger übernommen, wenn Ihr Kind unter 12 Jahre alt ist. Wahlweise wird auch eine Haushaltshilfe organisiert.