Wir sind für Sie da!
Ein Anruf oder eine E-Mail genügen und wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.
Sie können uns telefonisch unter folgender Nummer erreichen:
Sie möchten sich auf die Behandlung im MEDICLIN Klinikum Soltau vorbereiten? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen an einer Stelle, damit Sie Ihren Aufenthalt problemlos antreten können.
Sie können eine Reha bei uns auf verschiedene Art und Weise antreten. Eine Anmeldung ist möglich:
Eine Anschlussheilbehandlung (AHB, auch Anschlussrehabilitation genannt) ist eine medizinische Rehabilitation, die direkt oder spätestens 14 Tage nach einer Krankenhausbehandlung oder einer ambulanten Operation beginnt.
Die AHB dauert normalerweise drei bis vier Wochen. Sie kann verlängert werden, wenn es der behandelnde Arzt medizinisch begründet. Eine AHB kann ambulant oder stationär in einer Klinik stattfinden. Ziel ist, dass Sie körperliche Funktionen und Fähigkeiten zurückerlangen, die durch eine Erkrankung oder Operation verloren gegangen sind. Wenn Sie noch arbeitstätig sind, unterstützt Sie eine AHB auch bei der Rückkehr ins Arbeitsleben.
Ärzte im Krankenhaus stellen fest, ob eine AHB erforderlich ist. Die Mitarbeiter des Krankenhaus-Sozialdienstes (oft auch als Patientenservice oder Überleitungsmanagement bezeichnet) sind verpflichtet, Ihnen bei der Antragstellung und der Auswahl der richtigen Klinik zu helfen. Sie haben das Recht, die Rehabilitationseinrichtung selbst auszuwählen.
Bei berufsgenossenschaftlich Versicherten kann das Krankenhaus den AHB-Antrag direkt an uns senden. Bei DRV-Versicherten ist eine Absprache mit der Rentenversicherung erforderlich. Bei Krankenkassenversicherten, Privat- und Zusatzversicherten ist die Zustimmung der Kasse vor Aufnahme notwendig.
Wenn die Kostenübernahmeerklärung vorliegt, bzw. die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, stimmen wir mit dem behandelnden Krankenhaus den Aufnahmetermin ab.
Ein Heilverfahren (HV) ist eine medizinische Rehabilitation, die der Erhaltung Ihrer Gesundheit und Genesung dient. Nach einem ärztlichen Plan werden Sie vorwiegend mit natürlichen Heilmitteln behandelt. Das Heilverfahren kann ambulant oder stationär durchgeführt werden.
Wenn Sie nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert sind, z.B. als Privatpatient, können Sie nicht direkt von der Akutklinik in die Rehabilitationseinrichtung verlegt werden.
Für eine medizinische Rehabilitation kommt für Sie dann möglicherweise eine Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM) in Frage. Diese ist möglich, wenn Sie berufstätig sind und in einer gesetzlichen Rentenversicherung, aber nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Die AGM wird auch dann angewandt, wenn die gestellte Diagnose nicht für eine Anschlussheilbehandlung (AHB) anerkannt ist.
Eine ambulante Reha hat das Ziel, Sie in wohnortnaher Umgebung zu versorgen. Sie kommen tagsüber zur Behandlung in unsere Klinik, sind aber am Nachmittag oder Abend wieder zuhause.
Eine ambulante Reha wird dann nötig, wenn ambulante Behandlungen nicht ausreichen oder aus sozialmedizinischer Sicht nicht als sinnvoll erachtet werden.
Bei der ambulanten Reha gilt das gleiche Antragsverfahren wie bei der stationären Reha. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Haus- oder Facharzt. Er wird Ihnen bei der Antragstellung behilflich sein.
Darüber hinaus übernimmt je nach vertraglich vereinbartem Leistungsumfang auch Ihre Private Krankenversicherung die Kosten.
Selbstverständlich können Sie auch ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder einen Rentenversicherer unsere Leistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall rechnen wir unsere Leistungen direkt mit Ihnen ab.
Fragen Sie uns nach unseren Angeboten und Arrangements für Selbstzahler.
Ihr zuständiger Kostenträger begutachtet und prüft Ihren Antrag auf Rehabilitation. Daraufhin erhalten Sie einen Bescheid, ob Ihr Antrag genehmigt wurde oder nicht.
Sie können dem Bescheid innerhalb eines Monats schriftlich widersprechen. Wir empfehlen, von diesem Recht Gebrauch zu machen: Nach einem Widerspruch wird die Rehabilitation in sehr vielen Fällen doch noch genehmigt.
Wenn Sie in der Sozialversicherung versichert sind, haben Sie einen Anspruch auf Reha: Laut § 4 Sozialgesetzbuch I stehen Ihnen die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit zu.
Die Rehabilitation ist eine Pflichtleistung der Krankenkassen.
Als Erwachsener müssen Sie bei fast allen medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen 10 Euro pro Tag selbst zuzahlen. Dabei gilt:
Sie waren im laufenden Jahr schon einmal im Krankenhaus oder in einer Klinik und haben bereits Zuzahlungen geleistet? Dann bringen Sie den Zahlungsbeleg hierfür bitte mit, damit wir dies berücksichtigen können.
Patienten unter 18 Jahren oder Patienten mit einem gültigen Befreiungsausweis sind von den Zuzahlungen befreit. Für detaillierte Informationen über Zuzahlungen erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem Kostenträger.
Das MEDICLIN Klinikum Soltau liegt nahe der Lüneburger Heide und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Auto gut zu erreichen. Informationen zur Anreise finden sie auf Lage & Anreise.