Ihr Kontakt ins MEDICLIN Klinikum Soltau
Ob Anschlussheilbehandlung oder Heilverfahren, ob stationäre Behandlung oder ambulante Therapie – Ihr Patient ist bei uns in besten Händen. Sprechen Sie uns an!
Ob Anschlussheilbehandlung oder Heilverfahren, ob stationäre Behandlung oder ambulante Therapie – Ihr Patient ist bei uns in besten Händen. Sprechen Sie uns an!
Zum MEDICLIN Klinikum Soltau gehören:
Anmeldeformular Neurologische Frührehabilitation Phase B
Anmeldeformular Weaning auf der neurologischen Intensivstation
als stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme nach § 40 Absatz 2, SGB V
Kostenträger: alle gesetzlichen Krankenkassen
Der Patient stellt hierfür gemeinsam mit dem behandelnden Arzt einen Antrag bei seiner Krankenkasse.
Unsere Ansprechpartner für Sie:
Fachbereiche Orthopädie und Neurologie: Gunda Schlange
Fachbereich Psychosomatik: Michaela Ehlers
als vollstationäre oder teilstationäre Behandlung laut Einweisung
Kostenträger: DRV-Bund, gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen oder
In beiden Fällen stellt der Patient hierfür gemeinsam mit dem behandelnden Arzt einen Antrag beim zuständigen Kostenträger. Die Bewilligung kommt vom Kostenträger, der Patient muss nicht aktiv werden.
Unsere Ansprechpartner für die Rentenversicherung:
Fachbereich Neurologie: Anna Uppal
Fachbereich Orthopädie und Psychosomatik: Michaela Ehlers
Unsere Ansprechpartner für die Krankenkassen:
Fachbereich Orthopädie und Neurologie: Gunda Schlange
Fachbereich Psychosomatik: Michaela Ehlers
als Anschlussheilbehandlung (AHB)
Kostenträger: DRV-Bund, gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen
Der Patient stellt hierfür gemeinsam mit dem behandelnden Arzt im Krankenhaus einen Antrag beim zuständigen Kostenträger.
Unsere Ansprechpartnerin für Sie:
Gunda Schlange
Wir sind mit unterschiedlichen Leistungserbringern im Gesundheitswesen in der Region vernetzt. Ziele der Kooperationen sind:

Vereinfachte Verordnungen für die geriatrische Reha
Wussten Sie schon, dass Verordnungen für die geriatrische Reha vereinfacht wurden? Die gesetzlichen Krankenkassen müssen nicht mehr prüfen, ob die Verordnung für Patientinnen und Patienten medizinisch erforderlich ist. Das liegt in der Hand der Vertragsärztinnen und -ärzte. Auch bei Anschlussrehabilitationen entfällt bei bestimmten Krankheitsbildern die Prüfung durch die Krankenkassen.
Eine gute Kommunikation mit unseren Zuweisern ist uns wichtig. Bitte sprechen Sie uns bei Fragen zu Ihren Patienten oder bei organisatorischen Anliegen jederzeit an.